AGB
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
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Die Eheleute Lindner GbR, Höhenstrasse 2b, D-51381 Leverkusen, nachfolgend "Ferienhaus Chalet Deluxe" (Schanze 30, 57392 Schmallenberg) genannt, bietet Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Ihnen vor der Buchung im Internet-Buchungsformular vollständig übermittelten Geschäftsbedingungen an. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da Sie die Geschäftsbedingungen mit Ihrer Buchung für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen in Ihrer Gesamtheit als verbindlich anerkennen.
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1. Leistungen und Preise
1.1 Die von Ferienhaus Chalet Deluxe geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus unserer Beschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Internet bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen.
1.2 Von der Leistungspflicht von Ferienhaus Chalet Deluxe nicht umfasst sind, unbeschadet entsprechender diesbezüglich eventuell bestehender Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts oder Ortsverhältnisse des Ferienorts.
1.3 Ferienhaus Chalet Deluxe bemüht sich, Sonderwünschen nach Möglichkeit zu entsprechen. Sonderwünsche, bedingte Buchungen oder mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Ferienhaus Chalet Deluxe schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
1.4 Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von Ferienhaus Chalet Deluxe abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. Der Schlüsselübergeber vor Ort ist von Ferienhaus Chalet Deluxe nicht zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen bevollmächtigt.
1.5 Der Buchungspreis und die sonstigen Kosten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Fällt die Reise in verschiedene Saisonzeiten, berechnet sich der Reisepreis anteilig. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten, wie z.B. für WLAN, Telefon, Kurtaxe sowie die Kosten für Endreinigung, zusätzliche Bettwäsche, Handtücher, Kaminholz oder sonstige Nebenleistungen, die vom Hauseigentümer oder einem Dritten erbracht werden, sind in der Regel als Zusatzkosten ausgewiesen.
1.6 Nimmt der Reisende aus nicht von Ferienhaus Chalet Deluxe zu vertretenden Gründen Leistungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
1.7 Anzahlung / Rechnungsfälligkeit: Mit Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Es ist auch möglich, sofort den kompletten Reisepreis zu bezahlen. Als Bestätigung der Buchung gilt die Reservierungsbestätigung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der verbleibende Reisepreis ist bis 14 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
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2. Besondere Pflichten des Reisenden, Kaution
2.1 Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Verspätungen hat der Reisende dem Schlüsselhalter des gebuchten Objekts, bzw. der in der Buchungsbestätigung genannten Kontaktstelle anzuzeigen. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme des Objektes am Anreisetag besteht bei verspäteter Ankunft nicht. Die Abreise erfolgt bis vor 10:00 Uhr. Der Reisende kann das Ferienobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen nutzen. Er verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandene Schäden hat er unverzüglich zu melden und zu ersetzen.
2.2 Das Ferienhaus darf nur mit der in der Reiseanmeldung vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Andere oder zusätzliche Personen können vor Ort abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.3 Der Vermieter oder Schlüsselhalter darf bei der Übergabe der Schlüssel eine angemessene Kaution verlangen. Sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, kann diese in bar oder mit Kreditkarte hinterlegt werden. Spätestens zwei Wochen nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjektes wird die Kaution - abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden - zurückerstattet. Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
2.4 Die Reisenden haben vor Abreise die Grundreinigung - insbesondere die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks - vorzunehmen. Der Reisende sorgt - wenn nicht anders vereinbart - für die gründliche, besenreine Endreinigung des Ferienobjektes einschließlich der gesamten Einrichtung. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Grund - oder Endreinigung werden dem Reisenden pauschal EUR 200,-- oder der konkrete Aufwand für die nachträgliche Endreinigung direkt vor Ort mit der hinterlegten Kaution verrechnet oder nachträglich in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche (z. B. wegen Nutzungsausfall) behält sich Ferienhaus Chalet Deluxe vor.
2.5 Der Feriengast erklärt, dass er das Haus ausschließlich zu Erholungs- und Urlaubszwecken benutzen wird. Untervermietung, das Feiern von Partys mit mehr als der gebuchten Personenzahl und jegliche gewerbliche Nutzung einschließlich der Nutzungsüberlassung zu gewerblichen Foto- oder Filmzwecken bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Inhaber.
2.6 Gegenstände und Möbel aus dem Haus (Ausnahme Gartenmöbel) dürfen nicht in den Garten verbracht werden.
2.7 Der Feriengast verpflichtet sich, nur außerhalb des Hauses zu rauchen.
2.8 Das vorhandene Brennholz wird nur zum Betreiben des Holzofens im Ferienhaus Chalet Deluxe und der Grillkota zur Verfügung gestellt. Ein offenes Feuer im Außenbereich ist strengstens verboten!
2.9 Der Feriengast übergibt das Objekt bei Abreise besenrein und entsorgt sein Altglas in den dafür vorgesehen Gemeindebehältern.
2.10 Die Inhaber haften nicht für eventuell im Haus vergessene Gegenstände und können diese im Normalfall dem Feriengast auch nicht nachschicken.
2.11 Gestattung der Mitbenutzung einer vorhandenen Internet-Verbindung:
Der Inhaber betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des Internets. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internets zu gestatten. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der Inhaber der Ferienwohnung nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.
2.12 Die Benutzung der zur Verfügung gestellten Gebrauchsgegenstände (z.B. Kamin; Sauna; Rodelschlitten) erfolgt auf eigene Gefahr. Für unsachgemäßen Gebrauch kann keine Haftung übernommen werden.
2.13 Bei widrigen Wetterverhältnissen (starker Wind, Regen, Schneefall) obliegt es dem Gast darauf zu achten, dass Fenster und Türen geschlossen sind, um beispielsweise Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
2.14 Carport, Hauseingang, Außentreppen und das übrige Außengelände können durch Schneefall, Schneeverwehungen oder Eisregen in Ihrer Begehbarkeit stark beeinträchtigt sein. Während des Aufenthaltes obliegt es dem Gast, Wege bei Neuschnee etc. frei zu halten.
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3. Urlaub mit Ihrem Liebling - Hund
3.1 Die Mitnahme eines Haustieres bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ferienhaus Chalet Deluxe. Der Reisende hat selbst die jeweils gültigen Einreisebestimmungen für das Haustier zu beachten.
3.2 Falls ein Hund oder Hunde mitgebracht werden, so dürfen diese während des Aufenthaltes nicht alleine im Mietobjekt zurückgelassen werden. Der Hundehalter muss sicherstellen, dass es zu keinen Bellattacken und eventueller Zerstörungswut (Frustrationsverhalten) des Hundes kommt.
3.3 Hundepauschale: Wir akzeptieren nach Anfrage das Mitbringen von Hunden zu einer im Mietvertrag aufgeführten Hundepauschale. Diese Pauschale deckt keine Verunreinigungen ab, die über das normale Maß hinaus durch den Hund verursacht werden.
3.4 Unter folgenden Voraussetzungen darf nach Rücksprache ein Hund mitgebracht werden:
- Der Hundebesitzer bringt für den Hund eine Schlafgelegenheit (Hundekissen oder ähnliches) mit.
- Die Hinterlassenschaften (Hundekot) des Hundes im Gartenbereich sind spätestens bei Abreise zu entfernen.
- Der Hundehalter verpflichtet sich, das Bett und die Couch `hundefrei` zu halten, damit im Bett und auf der Sitzfläche der Couch keine Verunreinigungen verursacht werden.
- Bei Läufigkeit einer Hündin und Blutverlust ist darauf zu achten, dass keine Schäden am Fußboden oder an anderen Stellen im gemieteten Objekt entstehen.
3.5 Wenn durch einen vom Gast mitgebrachten Hund über das normale Maß hinaus Verunreinigungen verursacht werden, sind diese nicht durch die Hundepauschale gedeckt und bei Abreise dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall würden wir die durch die Verunreinigung entstandenen Kosten (eventuell Kauf eines neuen Überzugs für die Couch, Kauf von Bettlaken, Bettbezügen, Daunendecken etc.) sowie die Reinigung der Matratzen (Beseitigung von Hundehaaren) dem Gast nachberechnen. Dieser kann dann eventuell seine Hundehaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, sofern er eine hat.
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4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie Ferienhaus Chalet Deluxe zugeht. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vom Buchungsvertrag zurück oder tritt er oder ein Ersatzteilnehmer die Reise nicht an, kann Ferienhaus Chalet Deluxe Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
4.3 Stornierungsbedingungen: Kostenlose Stornierung bis 4 Wochen vor Anreisedatum. Stornierungen, die danach erfolgen, werden mit 80 Prozent des Preises aller Übernachtungen berechnet. Stornierungen, die verspätet erfolgen oder bei Nichtanreisen, werden mit dem Gesamtbetrag berechnet. Kann das Ferienhaus anderweitig vermietet werden, entstehen keine Stornokosten und die Anzahlung kann für einen möglichen neuen Termin gutgeschrieben werden bzw. abzüglich 3% Bearbeitungskosten zurücküberwiesen werden.
4.4 Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins vorgenommen (Umbuchung), so erhebt Ferienhaus Chalet Deluxe, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, eine Umbuchungsgebühr von EUR 25,--. Eine Umbuchung ist bis 4 Wochen vor Anreisedatum möglich.
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5. Rücktritt und Kündigung durch Ferienhaus Chalet Deluxe
Ferienhaus Chalet Deluxe kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
5.1 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende und/oder ein Mitreisender den Aufenthalt im Ferienhaus trotz entsprechender Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst in so starkem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
5.2 ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt Ferienhaus Chalet Deluxe den Reisevertrag nach Punkt 5.1, dann verfällt der Reisepreis. Tritt Ferienhaus Chalet Deluxe gemäß 5.2 vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle bereits eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen; tritt Ferienhaus Chalet Deluxe nach Reisebeginn vom Vertrag zurück, so erhält der Reisende vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von Ferienhaus Chalet Deluxe entspricht.
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6. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame oder durchführbare (gesetzliche) Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.